Baustellensicherheit
Vor dem Hintergrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos bei Bauarbeiten wurde zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten die Baustellenverordnung (1998) erlassen. Zur Konkretisierung der Baustellenverordnung gelten die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen – RAB -.
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren übernehmen wir folgende Aufgaben
In der Planungsphase
- Mitwirkung bei der Grundlagenermittlung, insbesondere bei der Altlastenerkundung
- Überprüfung der Planungen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Mitwirken bei der Baustellenordnung
- Mitwirken bei sicherheitstechnischen Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und zugehöriger Sicherheitsmassnahmen
- Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
- Hinwirken auf das Festlegen von Meldepflichten an den Koordinator in den Vertragsunterlagen
- Hinwirken auf die Aufnahme des SIGEPLANES und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
- Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Feststellung angemessener Ausführungszeiträume für die Maßnahmen im Rahmen der Sicherheit und der Gesundheitsschutzkoordination
- Mitwirken bei der Vergabe; Prüfen von Angeboten im Zusammenhang mit Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Erstellung einer Unterlage für die späteren Arbeiten am Bauwerk
In der Ausführungsphase
- Erstellung der Vorankündigung gem. § 2 Abs. 2 der BaustellV
- laufende Kontrolle der Einhaltung von SIGEPLAN und Baustellenordnung
- Baustellenorganisation hinsichtlich Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten, Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen
- Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen
- Klärung sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate)
- Anpassen des SIGEPLANES und Fortschreibung des Bauablaufplanes
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Protokollierung